Gästehaus Eitel - Brunnenstraße 4 und Stuttgarter Straße 23 - 71735 Eberdingen - Tel.: 07042/7587 - Fax: 07042/870130

Gästehaus Eitel - Brunnenstraße 4 und Stuttgarter Straße 23 - 71735 Eberdingen - Tel.: 07042/7587 - Fax: 07042/870130

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gästehausaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast / Besteller / Veranstalter) und dem Gästehaus Eitel ist rechtsgültig, sobald das Bett bzw. das Zimmer vom Gästehaus Eitel schriftlich (Fax / Post) zugesagt ist und vom Leistungsnehmer schriftlich (Fax / Post) bestätigt wurde oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Gästehaus Eitel bereitgestellt worden ist. Der Ablauf des Gästehausaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertragsinhalt kommt ebenfalls zu Stande, wenn Leistungsnehmer ohne vorherige Buchung eingecheckt haben.
  2. Die Anmeldezettel sind grundsätzlich auszufüllen, ansonsten kann die Schlüsselausgabe verweigert werden.
  3. Bei Gästen, die das erste Mal im Gästehaus Eitel übernachten, bitten wir um Vorkasse oder Barzahlung bei Anreise.
  4. Die Gästehausübernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach den individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich das Gästehaus Eitel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  5. Reservierte Betten oder Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 12 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Betten oder Zimmer. Sollte die schriftlich oder telefonisch vereinbarte Buchung, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Gästehaus  Eitel verpflichtet, für einen gleichwertiger Ersatz auch innerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
  6. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern nur schriftlich vornehmen. Dies ist bis spätestens 24 Stunden vor Anreise möglich. Das Gästehaus Eitel kann, sofern keine anders lautenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch in konkreter Höhe geltend machen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Posteingang im Gästehaus Eitel. Das Gästehaus Eitel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen.
  7. Haustiere sind nicht gestattet.
  8. Das Gästehaus Eitel ist ein reines Nichtrauchergästehaus. Bei Nichtbeachtung wird eine Renovierungspauschale von 60 Euro in Rechnung gestellt.
  9. Sofern der Schlüssel verloren geht, berechnen wir für die Neubeschaffung 40 Euro.
  10. Mutwillige Beschädigungen werden entsprechend in Rechnung gestellt.
  11. Wenn der Besteller eine politische Partei oder Vereinigung ist oder wenn ein Veranstalter durch Zeitungsanzeigen zu Veranstaltungen mit Namen des Gästehaus Eitel wirbt bzw. einlädt, kommt ein wirksamer Vertrag zustande, sofern hierfür eine schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung vorliegt. Stellt sich heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene oder von ihm beworbene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf oder wesentliche Interessen des Gästehaus Eitel zu gefährden droht, so kann das Gästehaus Eitel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gästehaus Eitel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Veranstalter/Besteller nicht hinreichende informiert worden ist. In diesem Fall behält sich das Gästehaus Eitel den Erfüllungsanspruch nach Ziffer 6.
  12. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand Oktober 2017